Preise und AGB´s

Unsere Preise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unsere Ferienwohnung steht ihnen ab 5 Nächten zur Verfügung.

Preis pro Nacht für 2 Personen 
ab 45,00 €*

*Mindestaufenthalt 5 Übernachtungen
*die ersten 3 Übernachtungen 60,00 € / Nacht 
*ab der 4 Übernachtungen 45,00 € / Nacht

jede weitere Person 15,00 €
Kinder von 4 bis 14 Jahre je 5,00 €
Kinder bis 3 Jahre frei

Bettwäsche, Handtücher, sowie Geschirrtücher sind im Preis enthalten.


Bei Vermietungen ab 1 Monat kann ein Sonderpreis vereinbart werden.

Wir empfehlen Ihnen bei Buchung eine 
Reiserücktritt-Versicherung abzuschließen.






Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ferienwohung St. Nikolaus Bad Lobenstein

1. Allgemeines
Die Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Das Rauchen ist nur im Freien gestattet.
Die Anzahl der in der Ferienwohnung wohnenden Personen darf die in der Buchungsbestätigung angeführte Anzahl nicht überschreiten.
Haustiere auf Anfrage.

2. Abschluss des Mietvertrages
Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche Buchung oder per e-mail zustande, sowie durch die Leistung der fristgerechten Anzahlung des Mietpreises. 
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages.

3. Preise
Die Mietpreise gelten pro Ferienwohnung und Nacht. Die Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten. Enthalten sind 1x Bettwäsche, Handtücher, sowie Geschirrtücher. Der Preis für die Endreinigung 30€ ist unabhängig von der Aufenthaltsdauer zu entrichten.

4. Zahlungsbedingungen
Nach erfolgter Buchungsbestätigung ist innerhalb von 3 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtmietpreises zu überweisen. Die Restzahlung ist am Tag der Anreise oder eine Woche vor Mietbeginn zu überweisen.
Bei einer kurzfristigen Buchung, innerhalb 14 Tagen vor Mietbeginn, kommt der Mietvertrag nur unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Mietbetrages vor Mietbeginn zustande (Barzahlung).

5. Rücktritt
Die Erklärung zum Rücktritt ist von dem Tage an wirksam, an dem sie schriftlich bei dem Vermieter eingeht. Im Falle des Rücktritts hat der Mieter nachfolgende Entschädigung zu entrichten:
a) bis 42. Tag vor Anreise: 30% des Gesamtmietpreises
b) bis 31. Tag vor Anreise: 50% des Gesamtmietpreises
c) bis 14. Tag vor Anreise: 70% des Gesamtmietpreises
d) bis 7. Tag vor Anreise: 90% des Gesamtmietpreises
Es wird eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

6. Anreise/Abreise
Die vereinbarten An- und Abreisetermine sind bindend. Die Mietzeit beginnt am Anreisetag um 16.00 Uhr oder zur vereinbarten Uhrzeit. Sie endet am Abreisetag um 10.00 Uhr.
Bei späterer Anreise oder vorzeitiger Abreise des Mieters ist der volle Mietpreis zu entrichten. 
Bei Abreise ist die Küche in dem Zustand zu hinterlassen, in dem sie vorgefunden wurde. Die restliche Wohnung ist besenrein zu übergeben.
Für die Reinhaltung der Wohnung während der Mietzeit ist der Mieter verantwortlich.
Bei Abreise ist der Schlüssel zurückzugeben. Bei Verlust des Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die gesamte Schlüsselanlage auf Kosten des Mieters zu ersetzen.

7. Schäden
Eine Inventarliste ist in der Wohnung ausgelegt.
Stellt der Mieter bei Bezug der Wohnung Mängel oder fehlendes Inventar fest, so ist er verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter zu melden. 
Der Mieter haftet für Abhandenkommen oder Beschädigung von Inventar und/oder Möblierung der gemieteten Wohnung, sofern der Mieter eine Beschädigung oder Fehlen von Inventar nicht bei Übernahme der Wohnung angezeigt hat.
Stellt der Vermieter erst nach Abreise des Mieters von ihm verursachte Schäden fest, so werden die daraus entstehende Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.
Erkennt der Mieter, dass durch plötzlich auftretende Störungen Schäden am gemieteten Objekt entstehen können, so ist er verpflichtet, dies dem Vermieter umgehend zu melden und alles ihm Zumutbare zu tun, um den Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten bzw. zur Behebung der Störung beizutragen.

8. Haftung 
Die Benutzung der Wohnung, des Grundstückes und aller Einrichtungen auf dem Grundstück erfolgt auf eigene Gefahr.
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